Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp
(Stand: 15.04.2026)

Vorbemerkungen

Die Stiftung Bildungsspender | WeCanHelp (nachfolgend "Stiftung" genannt) ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Ihre Verwaltungsanschrift lautet Thüringer Straße 42, 34212 Melsungen. Die Stiftung unterstützt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Sinne des jeweils anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise Vereine oder Stiftungen, die nachweislich von dem jeweils zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wurden oder Körperschaften, die per se als gemeinnützig freigestellt sind (im folgenden zusammengefasst "Einrichtungen" genannt) beim Sammeln von Spenden.
Dei Stiftung stellt über seinen Partner Bildungsspender | WeCanHelp GmbH (nachfolgend „BSWCH“ genannt) auf dessen Plattformen, wie zum Beispiel bildungsspender.de, wecanhelp.de, gutopia.de Spendenfunktionen zur Verfügung. Nutzer dieser Plattformen können mit den Spendenfunktionen der Stiftung Spenden zukommen lassen. Die Stiftung wird aus den vereinnahmten Spenden die auf den Plattformen des Kooperationspartners BSWH gelisteten Einrichtungen unterstützen.


§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Nutzer, der die Spendenfunktionen verwendet. Sie gelten ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen der Stiftung. Nutzer können Unternehmen oder natürliche Personen sein. Als natürliche Person muss der Nutzer das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Nicht volljährige Personen benötigen für die Teilnahme unbedingt die Zustimmung der Erziehungsberechtigen bzw. des gesetzlichen Vertreters.


§ 2 Abwicklung von Spenden

(1) Die Stiftung nimmt Direktspenden über elektronische Medien entgegen. Für die Spender bedeuten die Direktspenden Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, die gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG mit den dort jeweils geregelten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dazu bietet die Stiftung einen Online-Spendendienst an und stellt ein Online-Direktspendenformular - im Folgenden: Spendenformular - zur Verfügung. Dieses Formular kann von Spendern genutzt werden, um Zuwendungen an eine auf BSWCH.de gelistete Einrichtung vorzusehen.

(2) Geldzuwendungen an Einrichtungen, deren Träger im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt sind, werden zunächst von der Stiftung als Empfänger der Zuwendung vereinnahmt. Mit der Auswahl einer Einrichtung teilt der Unterstützer seinen Wunsch mit, wie seine Spende eingesetzt werden soll. Die Stiftung wird in der Regel diesem Wunsch folgen und die Gelder an die gewählte Einrichtung spenden, soweit eine gültige Gemeinnnützigkeitsprüfung bei BSWCH vorliegt, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die Spende wird um eine eventuell anfallende Gebühr der Zahlungsdienstleister gemindert.

(3) Ab einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 200 Euro erhält der Spender automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch werden Spendern von der Stiftung auch unter einer Spendenhöhe von 200 Euro Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

(4) Der Spender versichert, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und geschäftsfähig zu sein. Bei Zustimmung des Spenders können der Name und ggf. Firmenname auf den Plattformen von BSWCH veröffentlicht und darüber hinaus Adresse, Anschrift und E-Mail-Adresse der vom Spender ausgewählten Einrichtung übermittelt werden.

(5) Bei einer Spende, die über das SEPA Lastschrifteinzugsverfahren (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) abgewickelt wird, wird der Spender fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform, regelmäßig per E-Mail, mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und des Fälligkeitsdatums (sog. Pre-Notification) informiert. Spenden werden nach dem auf die Online-Absendung der Spende folgenden Geschäftstag innerhalb einer Woche eingezogen. Die Pre-Notification erfolgt unmittelbar nach Auslösung der Spende, spätestens jedoch einen Tag vor dem Fälligkeitstag. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Information des Spenders vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus. Ändern sich die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so wird eine erneute Pre-Notification mit Angaben der geänderten Daten versandt.

(6) Bei allen anderen Zahlungsarten leitet die Stiftung den Spender zu dem jeweiligen Zahlungsdienstleister weiter. Dort hinterlegte Daten sind für die Stiftung nicht einsehbar. Es gelten die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen der Zahlungsdienstleister.

(7) Daten des Spenders wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsart, Datum und Höhe der Spende und bei Spenden per SEPA-Lastschrift SEPA-Mandat und IBAN werden dauerhaft gespeichert. Um Betrugsfällen vorzubeugen, wird darüber hinaus die IP-Adresse des Spenders gespeichert.

(8) Der Spender spendet nicht direkt an die im Spendenformular angegebene Wunscheinrichtung. Dem Wunsch des Spenders wird in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung entsprochen, da gesetzliche Widerrufsfristen der verschiedenen Zahlungsarten abgewartet werden müssen und turnusgemäße Überweisungen stattfinden. Der Wunsch des Spenders kann nicht berücksichtig werden, wenn die begünstigte Wunscheinrichtung länger als zwei Jahre keinen gültigen Nachweis über die Steuerbegünstigung erbringen kann.

(9) Die vom Spender angegebene Wunscheinrichtung trägt das Risiko einer Rückbuchung der empfangenen Spende bei allen Zahlungsarten. Spendenwiderrufe, die nach bereits ausgeführter Überweisung an die Wunscheinrichtung erfolgen, werden dieser zuzüglich einer im Spendenformular genannten Rückbuchungsgebühr belastet. Sollte das für die nächste Überweisung angedachte Spendenguthaben der Wunscheinrichtung nicht ausreichen, ist diese zur Rückzahlung der Spende verpflichtet.


§ 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB

(1) Die Stiftung behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB, den Spender ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen. Die Stiftung behält sich darüber hinaus in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, zivil- und / oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Schadenersatz geltend zu machen und / oder Strafanzeige zu erstatten.

(2) Die Stiftung erlangt einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Spender für diejenigen materiellen oder immateriellen Schäden einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die ihr dadurch entstehen, dass

  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind,
  • der Spender allein oder im Zusammenwirken mit Dritten zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten oder zur Schädigung der Stiftung handelt bzw. zusammenwirkt.

(3) Der Spender verpflichten sich, die Stiftung von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die durch einen Missbrauch eines Services der Stiftung durch den Spender und den Verstoß gegen diese AGB entstehen könnten.


§ 4 Datenschutz

Die Stiftung versichert, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zu eigenen Zwecken einzusetzen. Der Datenverkehr ist verschlüsselt, um ihn gegen nicht autorisierte Personen zu schützen. Die Stiftung versichert, personenbezogene Daten nicht weiterzugeben. Darüber hinaus gilt die ausführliche Datenschutzerklärung.


§ 5 Einbeziehung Dritter

Die Stiftung ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB und Datenschutzerklärungen dieser Dienstleister, soweit sie nicht den AGB der Stiftung widersprechen.


§ 6 Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der AGB in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem gewollten inhaltlichen Gehalt am Nächsten kommt.


§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

AGB Stiftung Bildungsspender
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