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Allgemeine Förderung

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 01.12.2022)

Vorbemerkungen

(1) Die Bildungsspender | WeCanHelp gGmbH - im Folgenden: Bildungsspender - betreibt die Webseiten www.Bildungsspender.de und www.WeCanHelp.de - im Folgenden zusammenfassend: Bildungsspender.de. Hierbei handelt es sich um ein internetbasiertes System zur Beschaffung von Mitteln für den gemeinnützigen Sektor.

(2) Mit der Anmeldung bei Bildungsspender.de oder bei einer sonstigen Nutzung dieser Website werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.

(3) Die Mittelbeschaffung erfolgt über zwei Säulen, den sog. Charity-Kauf (§ 3) und die Direktspende (§ 4).

(4) Bildungsspender verpflichtet sich freiwillig, dass die Verwaltungskosten bis zu 20 % der überwiesenen Spenden nicht überschreiten (Selbstverpflichtung). Sollten bei Bildungsspender insgesamt mehr Mittel als zur Kostendeckung erforderlich, mindestens 10 %, höchstens jedoch 20 % des Gesamtspendenaufkommens (z.B. durch Zusatzrückvergütungen der Partner-Shops, die keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden können), verbleiben, werden diese dem allgemeinen Fördertopf zugeführt.

(5) Der allgemeine Fördertopf wird verwendet, um den gemeinnützigen Sektor zu stärken. Im Rahmen des allgemeinen und von Bildungsspender zu konkretisierenden Förderauftrags werden Mittel, die „adressatenfrei“ zur Verfügung stehen, als Zuwendungen zur Stärkung der zeitnah zu verwendenden Mittel einer Körperschaft oder zur Erhöhung des Vermögensstocks von Stiftungen (Zustiftungen) eingesetzt. Bildungsspender steht dabei gegenüber den Kunden und den geförderten Einrichtungen in der Verantwortung, den Charakter der Zuwendungen festzulegen, etwa die ausdrückliche Erklärung nach § 62 Abs. 3 Nr. 2 AO abzugeben, dass die Zuwendungen zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. So können in diesem Rahmen Mittel für Matching-Funds, für Fundraising-Contests oder für das Grundstockvermögen von Stiftungen verwendet werden, die die Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken versprechen. Dieser Mitteleinsatz dient der strategischen Zielsetzung, die gemeinnützige Infrastruktur im Bildungsbereich auszubauen, Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen und die Wahrnehmung von Bildungsspender in der Öffentlichkeit zu stärken.
 

§ 1 Gültigkeit

(1) Für die Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Bildungsspender und den Einkäufern, Ansprechpartnern von Einrichtungen und Projektgruppen, Shop-Betreibern, Dienstleistern und anderen Firmenkooperationspartnern, Spendenempfängern bzw. sonstigen Nutzern - im Folgenden: Nutzer - gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung abweichender AGB von Nutzern wird hiermit ausgeschlossen, einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.

(2) Die AGB können von Bildungsspender ohne eine Nennung von Gründen jederzeit geändert werden. Die Bildungsspender bekannten Nutzer werden über die geänderten Bedingungen unter Einhaltung der Textform durch E-Mail zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Die Frist wird durch die Absendung der E-Mail durch Bildungsspender in Lauf gesetzt. Im Rahmen dieser Information weist Bildungsspender die Nutzer auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hin. Widerspricht der Nutzer innerhalb der zwei Wochen nach Empfang der Information den Änderungen nicht, gelten die neuen Bedingungen als angenommen; widerspricht der Nutzer, endet das Nutzungsverhältnis.
 

§ 2 Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Nutzungsvertrag ist geschlossen, sobald sich der Nutzer erfolgreich bei Bildungsspender angemeldet hat. Der Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Der Nutzungsvertrag kann von Bildungsspender und Nutzer jederzeit durch schriftliche Kündigung oder in Textform (z.B. per E-Mail) ohne Berücksichtigung einer Frist beendet werden.
 

§ 3 Leistungsbeschreibung Charity-Kauf

(1) Zur Ermöglichung eines Charity-Kaufs vermittelt Bildungsspender den Kontakt zwischen einem Unternehmen als Kooperationspartner - im Folgenden: Firmenkooperationspartner -, das bereit ist, für die Vermittlung von Einkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen eine Rückvergütung zu zahlen, und dem Kunden des Firmenkooperationspartners - im Folgenden: Einkäufer.

(2) Von der erhaltenen Rückvergütung erhält Bildungsspender 10 % zur Deckung eigener Kosten. Die Verwendung der restlichen 90 % erfolgt auf Vorschlag des Einkäufers. Bildungsspender ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Einkäufers nachzukommen. In jedem Fall verpflichtet sich Bildungsspender, die über die Kostendeckung hinausgehende Summe einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen.
Der Einkäufer wählt für seinen Zuwendungswunsch bereits vor der Weiterleitung zu einem Firmenkooperationspartner eine steuerbegünstigte Einrichtung (Schule, Kita, Förderverein etc.) aus, die auf Bildungsspender.de gelistet ist - im Folgenden: Spendenempfänger. Alternativ kann sich der Einkäufer entscheiden, den allgemeinen Fördertopf zu unterstützen, über dessen Verwendung Bildungsspender nach seinen strategischen Zielsetzungen entscheidet. Weder Firmenkooperationspartner noch Einkäufer können eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Für den Fall, dass der ausgewählte Firmenkooperationspartner die Rückvergütung nicht auszahlt, sind weder der Einkäufer noch der Spendenempfänger berechtigt, eine Auszahlung der Mittel in entsprechender Höhe zu verlangen.

(3) Die Höhe der Vergütung der einzelnen Partner-Shops wird in der Regel bei Aufruf der Detailinformationen angezeigt, sofern die Shops dies nicht untersagen oder die Daten nicht zur Verfügung stehen. Die veröffentlichten Angaben stellen lediglich eine Orientierung dar und werden nicht garantiert. Bei prozentualen Angaben ist die Berechnungsgrundlage der Warenkorbwert ohne Umsatzsteuer und Versandkosten, da die Umsatzsteuer von Bildungsspender an das Finanzamt abgeführt werden muss. Bildungsspender geht davon aus, dass die Zahlung des Betrages als Spende, der nach Abführung der Umsatzsteuer und Einbehalt des eigenen Anteils (siehe § 3 Abs. 2) an die Einrichtungen verbleibt, für Bildungsspender steuerneutral ist. Falls das Finanzamt doch Ertragssteuern verlangen sollte, wird Bildungsspender zukünftig die Spendenhöhe verändern müssen.
 

§ 4 Leistungsbeschreibung Direktspende

(1) Bildungsspender ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Bildungsspender nimmt auch Direktspenden über elektronische Medien entgegen. Für die Spender bedeuten die Direktspenden Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, die gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG mit den dort jeweils geregelten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dazu bietet Bildungsspender einen Online-Spendendienst sowie einen Charity-SMS-Dienst an und stellt ein Online-Direktspendenformular - im Folgenden: Spendenformular - zur Verfügung. Dieses Formular kann von Spendern genutzt werden, um Zuwendungen an eine auf Bildungsspender.de gelistete Einrichtung vorzusehen.

(2) Geldzuwendungen an Einrichtungen, deren Träger im Sinne des deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt sind, werden zunächst von Bildungsspender als Empfänger der Zuwendung vereinnahmt. Mit der Auswahl einer Einrichtung teilt der Unterstützer seinen Wunsch mit, wie seine Spende eingesetzt werden soll. Bildungsspender wird in der Regel diesem Wunsch folgen und die Gelder an die gewählte Einrichtung spenden, soweit diese einen gültigen Gemeinnützigkeitsnachweis bei Bildungsspender eingereicht hat, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die Spende wird um eine eventuell anfallende Gebühr der Zahlungsdienstleister gemindert. Derzeit werden die Zahlungsmittel Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte und Charity-SMS angeboten.

(3) Ab einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 200 Euro erhält der Spender automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Auf Wunsch werden Spendern von Bildungsspender auch unter einer Spendenhöhe von 200 Euro Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Die durch den Betrieb des Spendenformulars entstehenden Kosten werden über das Charity-Kauf-System (§ 3) finanziert und nicht von den Spenden abgezogen.

(4) Der Spender versichert, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und geschäftsfähig zu sein.

(5) Bei einer Spende, die über das SEPA Lastschrifteinzugsverfahren (Einmal- bzw. Folge- Lastschrift) abgewickelt wird, informiert Bildungsspender den Spender fristgerecht über den beabsichtigten Lastschrifteinzug in Textform, regelmäßig per E-Mail, mit Angabe des fälligen Einzugsbetrages und des Fälligkeitsdatums (sog. Pre-Notification). Spenden werden nach dem auf die Online-Absendung der Spende folgenden Geschäftstag innerhalb einer Woche eingezogen. Die Pre-Notification erfolgt unmittelbar nach Auslösung der Spende, spätestens jedoch einen Tag vor dem Fälligkeitstag. Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Information des Spenders vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine und der vereinbarten Einzugsbeträge aus. Ändern sich die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so wird eine erneute Pre-Notification mit Angaben der geänderten Daten versandt.

(6) Bei allen anderen Zahlungsarten wie Sofortüberweisung, Kreditkarten, PayPal usw. leitet Bildungsspender den Spender zu dem jeweiligen Zahlungsdienstleister weiter. Dort hinterlegte Daten sind für Bildungsspender nicht einsehbar. Es gelten die jeweiligen AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(7) Daten des Spenders wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsart, Datum und Höhe der Spende und bei Spenden per SEPA-Lastschrift SEPA-Mandat und IBAN werden dauerhaft bei Bildungsspender gespeichert. Um Betrugsfällen vorzubeugen, wird darüber hinaus die IP-Adresse des Spenders gespeichert.

(8) Der Spender spendet nicht direkt an die im Spendenformular angegebene Einrichtung. Dem Wunsch des Spenders wird in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung entsprochen, da gesetzliche Widerrufsfristen der verschiedenen Zahlungsarten abgewartet werden müssen und turnusgemäße Überweisungen stattfinden. Der Wunsch des Spenders kann nicht berücksichtig werden, wenn die begünstigte Einrichtung länger als zwei Jahre keinen gültigen Nachweis über die Steuerbegünstigung erbringen kann (siehe § 7 Abs. 2).

(9) Der Spendenempfänger trägt das Risiko einer Rückbuchung der empfangenen Spende bei bestimmten Zahlungsarten (SEPA-Lastschriften oder Kreditkarte). Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung an den Spendenempfänger erfolgen, werden diesem zuzüglich der jeweils geltenden von der Bank berechneten Rückbuchungsgebühr belastet.

(10) Für Unternehmen (Einzelhändler, Dienstleister, usw.) bietet Bildungsspender die Möglichkeit einer Spendenpartnerschaft an. Hierbei findet eine Registrierung des Unternehmens und Listung als WeCanHelp-Shop statt. Innerhalb der Spendenpartnerschaft gibt es zwei Modelle:

a) Das Unternehmen spendet vorab einen Betrag und die Kunden äußern einen Wunsch, an welche der bei uns gelisteten Einrichtungen jeweils ein Teilbetrag der Gesamtspende verteilt werden soll. Bildungsspender wird in der Regel diesem Wunsch nachkommen, soweit die begünstigte Einrichtung einen gültigen Gemeinnützigkeitsnachweis bei Bildungsspender eingereicht hat, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sollten Unternehmensspenden als WeCanHelp-Shop nicht innerhalb von zwei Jahren an Einrichtungen verteilt worden sein, entscheidet Bildungsspender über die Verteilung.

b) Das Unternehmen lässt von uns Fördercodes erstellen. Für jeden dieser Fördercodes ist ein bestimmter Förderbetrag hinterlegt. Für den hinterlegten Gesamtförderbetrag der erstellten Fördercodes geht das Unternehmen eine Spendenverpflichtung ein. Das Unternehmen gibt die Fördercodes an Kunden aus, die diese innerhalb unserer App / Website für ihre Wunscheinrichtung einlösen können. Bildungsspender wird in der Regel diesem Wunsch nachkommen, soweit die begünstigte Einrichtung einen gültigen Gemeinnützigkeitsnachweis bei Bildungsspender eingereicht hat, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Bildungsspender fasst die eingelösten Fördercodes zusammen und fordert das Unternehmen in regelmäßigen Abständen (höchstens monatlich) auf, der zugesagten Spendenverpflichtung nachzukommen. Die erstellten Fördercodes haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren.

Sowohl bei Modell a) als auch bei Modell b) steht dem Unternehmen frei, auch an Bildungsspender selbst eine Zuspende zu leisten. Bildungsspender stellt dem Unternehmen über den Gesamtbetrag erhaltener Spenden eine Zuwendungsbescheinigung aus. Wird von Bildungsspender über die Nennung und Verlinkung der Unternehmen, die an diesem Spendensystem teilnehmen, eine weitere Leistung erbracht, wird diese separat in Rechnung gestellt.


§ 5 Abwicklung und Kosten

(1) Ansprechpartner ist, wer sich stellvertretend für eine Einrichtung / Projektgruppe bei Bildungsspender registriert. Jeder Ansprechpartner kann die Listung einer Einrichtung / Projektgruppe initiieren. In diesem Fall wird eine neue URL nach dem Muster www.bildungsspender.de/einrichtungsname (bzw. www.wecanhelp.de/einrichtungsname) für die individuelle Nutzung eingerichtet. Der Ansprechpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bankverbindung des Spendenempfängers hinterlegt und regelmäßig ein aktueller Nachweis über die Steuerbegünstigung (z.B. Freistellungs- oder Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) übermittelt wird. Als Spendenempfänger kommen nur steuerbegünstigte Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Universitäten, (Förder-)Vereine, Stiftungen oder sonstige Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts infrage, die nach ihrer Satzung und in ihrer tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sind und den Bestimmungen entsprechen, die die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten. Zuwendungen an natürliche Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen.

(2) Die Anmeldung bei Bildungsspender.de und die Nutzung der Angebote sind unentgeltlich. Bildungsspender verpflichtet sich, mindestens 90% der tatsächlich von Shops, Dienstleistern  und anderen Firmenkooperationspartnern erhaltenen Rückvergütungen, die Nutzer als Zuwendung für eine bestimmte Einrichtung vorgesehen haben, zu spenden. Ausgenommen hiervon sind Rückvergütungen, die Nutzer regelmäßig direkt an Bildungsspender spenden, da die Auswahl eines anderen Spendenempfängers technisch, vertraglich oder rechtlich nicht möglich ist. Diese Spenden verwendet Bildungsspender zur Deckung der Kosten der Direktspenden- und Charity-SMS-Dienste.

(3) Bildungsspender sammelt alle Gelder, die aus Charity-Käufen und Direktspenden zufließen, und wendet diese bis zu elf Mal im Kalenderjahr steuerbegünstigten Einrichtungen zu, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die einzelne Einrichtung erhält eine Überweisung, sobald ein Zuwendungsbetrag von mindestens 200 Euro zur Verwendung bereit steht, mindestens jedoch einmal jährlich im November unabhängig von der Betragshöhe (ab 1,00 €). Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Nachweises der Einrichtung über ihren steuerbegünstigten Status. Die Einrichtung, der die Zuwendungen zufließen, entscheidet über die Verwendung der ihr von Bildungsspender zugeflossenen Mittel.

(4) Die Kostendeckung von Bildungsspender liegt vor, wenn 10% des Gesamtspendenaufkommens erreicht sind. Übersteigen die Spenden von Bildungsspender die Grenze von 10% des Gesamtspendenaufkommens, verpflichtet sich Bildungsspender, den darüber hinaus zur Verfügung stehenden Betrag an einzelne oder alle Spendenempfänger oder andere steuerbegünstigte Einrichtungen oder Projekte zu spenden oder zu stiften. Die Entscheidung über die Auswahl der Empfänger trifft Bildungsspender.

(5) Bildungsspender sichert zu, dass 100% der Direktspenden und Einnahmen aus Charity-SMS an die Spendenempfänger gespendet werden. Ausgenommen hiervon sind Gebühren, die Bildungsspender von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. Transportgebühr für Charity-SMS-Dienste und ähnliche Angebote sowie Gebühren der Zahlungsdienstleister für z.B. Spenden per Kreditkarte, PayPal, Rücklastschriftgebühren usw.). Bildungsspender berechnet hierfür keine eigenen Gebühren.


§ 6 Haftung

(1) Bildungsspender bemüht sich, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb von Bildungsspender.de sicherzustellen. Bildungsspender garantiert jedoch keine ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Internetportals. Bildungsspender haftet auch nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, die durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten bedingt sind und zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit von Bildungsspender.de führen.

(2) Bildungsspender haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der durch die von den Ansprechpartnern eingestellten Angaben. Bildungsspender übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch dieser Informationen.

(3) Bildungsspender haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer durch Dritte, z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank. Bildungsspender haftet auch nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen durch Dritte, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.

(4) Bildungsspender haftet nicht für die von Spendenempfängern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen diese Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht etc.) oder gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen.

(5) Bildungsspender leistet keine Gewähr und haftet nicht für die durch die Shops und Dienstleister angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzern und Shops sowie anderen Dienstleistern.

(6) Bildungsspender haftet nicht für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung von Bildungsspender.de ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von Bildungsspender oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

(7) Bildungsspender ist jederzeit dazu berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche die Seite Bildungsspender.de mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten der Nutzer im gesetzlichen Rahmen zu löschen. Eine Angabe von Gründen ist hierzu nicht erforderlich.

(8) Verlinkte Internetseiten werden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen geprüft. Bildungsspender hat jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte von verlinkten Seiten. Insbesondere ist Bildungsspender eine andauernde inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sollten Bildungsspender rechtswidrige Inhalte auf verlinkten fremden Seiten bekannt werden, werden diese Links unverzüglich entfernt.

(9) Bildungsspender ermöglicht die Nutzung der Fundraising-Plattform mit den bei Bildungsspender.de gelisteten Partner-Shop-Angeboten. Bildungsspender kann nur tatsächlich erhaltene Rückvergütungen spenden. Es besteht kein Recht auf Weiterleitung der von den Partner-Shops nicht geleisteten Rückvergütungen.

(10) Bildungsspender teilt den Ansprechpartnern, die sich stellvertretend für eine Einrichtung bei Bildungsspender registriert haben, mindestens einmal pro Jahr den überwiesenen Spendenstand mit. Die Spenden werden in der Regel im vierten Quartal eines jeden Jahres überwiesen, sofern der Ansprechpartner eine Kontoverbindung hinterlegt hat und die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers in Übereinstimmung mit den steuerbegünstigten Zielen von Bildungsspender nachgewiesen wurde. Ein Anspruch auf die Einhaltung des Termins besteht nicht.

(11) Ist Bildungsspender nach vollzogener Zuwendung an den Spendenempfänger zur Rückzahlung von Rückvergütungen an Shops oder Rückzahlung von Spenden verpflichtet, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und rückabgewickelt wird, ist Bildungsspender berechtigt, den Rückzahlungsbetrag vom ursprünglich begünstigten Spendenempfänger zurückzufordern. Der Spendenempfänger ist in diesem Fall verpflichtet, die Spende an Bildungsspender zurückzuerstatten.

(12) Bildungsspender haftet nicht für entgangene Rückvergütungen, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab, die sich auf Produkte oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Firmenkooperationspartners beziehen.

(13) Im Übrigen haftet Bildungsspender nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Umfang vorhersehbarer und vertragstypischer Schäden.


§ 7 Verantwortlichkeit der Nutzer

(1) Der Ansprechpartner ist verantwortlich für den Inhalt seiner Anmeldung und für Informationen, die er bereitstellt. Er versichert, dass die von ihm eingestellten Daten der Wahrheit entsprechen. Bei Ansprechpartnern von WeCanHelp-Shops betrifft dies insbesondere die Tatsache, dass diese berechtigt sind, für das Unternehmen Rechtsgeschäfte abschließen zu dürfen und für diese Verantwortung tragen. Bei Ansprechpartnern von Einrichtungen ist sicherzustellen, dass es sich beim Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Einrichtung handelt, die die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie Bildungsspender verfolgt und die hinterlegten Kontodaten zum Spendenempfänger gehören. Die Angabe von privaten Kontoverbindungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Ansprechpartner für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Benutzername und Passwort sind vertraulich zu behandeln. Ansprechpartner werden in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen über Neuerungen, Veränderungen und Aktionen bei Bildungsspender.de zugesandt. Der Zusendung dieser elektronischen Post kann nicht widersprochen werden, da dies zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Im Falle eines Widerspruchs kann Bildungsspender die Vertragsbeziehung zu dem Ansprechpartner kündigen (§ 2).

(2) Darüber hinaus hat der Ansprechpartner dafür Sorge zu tragen, dass die Steuerbegünstigung des Spendenempfängers nachgewiesen wird. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Überweisung der Spende. Wegen der eigenen Steuerbegünstigung ist Bildungsspender verpflichtet, Spenden zeitnah zu verwenden. Daher kann bei fehlendem Nachweis das Spendenguthaben nicht länger als 2 Jahre nach Zufluss bei Bildungsspender verbleiben. Liegt nach dieser Frist kein gültiger Nachweis über die Steuerbegünstigung vor, gilt dies als Verzicht des Ansprechpartners auf die Überweisung des Spendenguthabens; das Spendenguthaben fließt in diesem Fall in den allgemeinen Fördertopf, aus dem es von Bildungsspender für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung gestellt wird.

(3) Nutzer von Bildungsspender.de dürfen keine Anstrengungen unternehmen, die Website zu manipulieren, zu schädigen oder missbräuchlich Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen. Sie sind bei entsprechendem vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handeln gegenüber Bildungsspender zum Ersatz daraus entstehender Schäden verpflichtet.

(4) Shops, Dienstleister und andere Firmenkooperationspartner können sich bei Bildungsspender registrieren und listen lassen. Sie verpflichten sich damit, zumindest auf Anfrage von Käufern den bei ihrer Listung angegebenen Rückvergütungsbetrag, der bei einem Vertragsabschluss mit einem Nutzer entsteht, an den von diesem bestimmten Spendenempfänger über Bildungsspender.de zur Verfügung zu stellen.

(5) Bildungsspender untersagt, Bildungsspender.de mit anderen Internet-Seiten zu verlinken, die rechtswidrige und/oder jugendgefährdende Inhalte beinhalten.


§ 8 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB

(1) Bildungsspender behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB, diesen Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen. Bildungsspender behält sich in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere Schadenersatz geltend zu machen und/oder Strafanzeige zu erstatten.

(2) Bildungsspender erlangt einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Nutzer für diejenigen materiellen oder immateriellen Schäden einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die ihr dadurch entstehen, dass

(3) Nutzer haften im Umfang von § 8 Abs. 1 auch bei der Inanspruchnahme von Bildungsspender durch Dritte, die durch Verlinkungen hervorgerufen werden oder auf einem sonstigen Verstoß gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Bildungsspender.de durch Nutzer beruhen.

(4) Nutzer verpflichten sich, Bildungsspender von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen, die durch einen Missbrauch eines Services von Bildungsspender.de durch den Nutzer und den Verstoß gegen diese AGB entstehen könnten.


§ 9 Datenschutz

Bildungsspender versichert, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zu eigenen Zwecken einzusetzen. Der Datenverkehr bei der Registrierung und Pflege der Daten durch die Nutzer ist verschlüsselt, um ihn gegen nicht autorisierte Personen zu schützen. Bildungsspender versichert, personenbezogene Daten nicht weiterzugeben. Darüber hinaus gilt die ausführliche Datenschutzerklärung.


§ 10 Einbeziehung Dritter

Bildungsspender ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der bereitgestellten Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu beauftragen. Insofern gelten auch die AGB und Datenschutzerklärungen dieser Dienstleister, soweit sie nicht den AGB von Bildungsspender widersprechen.


§ 11 Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Klauseln der AGB in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine wirksame Regelung, die dem gewollten inhaltlichen Gehalt am Nächsten kommt.


§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Danke für 13.513.708,50 € gesammelte Spenden.


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